DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2024.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-15 |
Unsere Unternehmen leiden an einem Bürokratie-Burnout. Leider gibt es nicht den einen Knopf, den man drücken könnte, und schon wäre die Welt eine andere. Aber wir wissen, was auf dem Spiel steht: Nämlich nichts Geringeres als die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Auch deshalb haben wir das größte Bürokratieabbau-Programm in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht.
Mit der Digitalisierung der Justiz beschäftigen sich zahlreiche Verbände und Organisationen wie beispielsweise der „Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr“ (SIV-ERV) oder Legal Tech Verband Deutschland e.V. sowie der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. Jeweils zwei Mal im Jahr lädt der EDV-Gerichtstag e.V. zur Sitzung der Gemeinsamen Kommission Elektronischer Rechtsverkehr in die Landesvertretung des Saarlandes in Berlin ein, an der u.a. auch der SIV ERV e.V. traditionell als Gast teilnimmt.
Spanien hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung im Rechtswesen gemacht, insbesondere im Gesellschaftsrecht, Notarrecht, Hypothekenrecht und in steuerlichen Angelegenheiten. Dieser Übergang wurde durch das neue Digitalisierungsgesetz, das am 8. Mai 2023 als Gesetz 11/2023 verabschiedet wurde, vorangetrieben, welches die EU-Richtlinie 2019/1151 umsetzt.
Mit der Zeile: „Ich war zum ersten Mal verliebt in der Stadt, die es nicht gibt“ setzte der Rap-Rocker Casper erst kürzlich sowohl seiner Heimat Bielefeld als auch der Bielefeld-Verschwörung ein musikalisches Denkmal. Bielefeld gibt es nicht, so lautet die zentrale Botschaft der satirischen Verschwörungstheorie, die der damalige Informatikstudent Achim Held 1994 in der Newsgroup de.talk.bizarre veröffentlicht hatte.
Die Beklagte betreibt für die Stadt Bielefeld Marketing. Zum 25. Jubiläum der Veröffentlichung der sogenannten „Bielefeld-Verschwörung“ im Jahr 1994 lobte die Beklagte einen Betrag in Höhe von 1 Mio. EUR aus, für den Beweis, dass es Bielefeld nicht gibt.
Am 19. Mai 2024 war es wieder so weit: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog: Aktuelle Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und OWi-Recht“ brachte uns Richter am Kammergericht Urban Sandherr auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung im Verkehrsstrafrecht. Mit „uns“ ist dabei nicht nur die Anwaltschaft gemeint. Zahlreiche (Instanz-)Richterinnen und Richter waren ebenfalls erschienen.
Das Schöne am Arbeitskreis ist, dass KollegInnen mit den unterschiedlichsten Schwerpunkten teilnehmen. Denn in unserem Arbeitskreis lieben wir Schnittstellen, die normalen Fragen lassen sich ja in der Regel durch den Blick in einen Kommentar lösen. Wir konnten für unseren April-Termin Frau Rechtsanwältin Cyntia Rochelmeyer gewinnen, die uns als ausgewiesene Expertin im Bauträger- und WEG-Recht – aus Bauträgersicht – einige der „schönsten“ – dabei immer wiederkehrenden – Fragen aus der Praxis nahebrachte.
Mal wieder ein Urteil des Landgerichts Berlin, welches es in die Tagespresse schafft. Auch ich habe in einer Eigenbedarfssache und in einer Verfügung des Amtsgerichts einen Hinweis auf eine „neue Rechtsprechung“ des Landgerichts Berlins erhalten. Warum eigentlich die Aufregung?
Seit dem 1.1.2024 ist es in Kraft, das Gesetz zu Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG genannt (BGBl. I 2021, 3436), das vor allem die „gute alte“ Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf dogmatisch neue Beine stellt. Vom historischen Gesetzgeber eher als Gelegenheitsgesellschaft mit vertraglichem Schuldverhältnis zwischen den Gesellschaftern – und damit als sogenannte Gesamthand konzipiert – hatte sich diese Idee in der Praxis (auch und gerade bei den Freien Berufen) in den letzten Jahrzehnten stark überholt. Dem folgend wurde die Rechtsfähigkeit der GbR im Jahr 2001 vom Bundesgerichtshof (Urteil v. 29.1.2001, II ZR 331/00) anerkannt und danach – nicht mehr überraschend – auch die Grundbuchfähigkeit der GbR im Jahr 2009 (Beschluss v. 4.12.2008, V ZB 74/08).
„Die EU-Mitgliedstaaten“ müssen sicherstellen, dass „Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile“ Anspruch haben auf „zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub“, der „anlässlich der Geburt des Kindes“ von Arbeitnehmer:innen „genommen werden muss“ – ein klarer Auftrag in Art. 4 Abs. 1 der aktuellen EU-RL. „Vaterschaftsurlaub“ ist die Arbeitsfreistellung für Väter (oder gleichgestellte zweite Elternteile) anlässlich der Geburt eines Kindes zum Zweck der Betreuung und Pflege.
Netzwerken, Erfahrungsaustausch und fachlicher Input standen im Mittelpunkt des Get started – das Einsteigerforum für Rechtsanwält:innen, das im März in Berlin stattfand. Das Format Get started setzt das traditionelle Forum – Start in den Anwaltsberuf fort und bietet in eineinhalb Tagen Antworten auf verschiedenste Fragen rund um den Einstieg in den Anwaltsberuf.
Der technische Fortschritt bietet die Chance, anwaltliche Tätigkeit neu zu organisieren. Durch die Anpassung teils schon lang etablierter Arbeitsabläufe an neue technische Möglichkeiten kann die Mandatsbearbeitung effizienter erfolgen, wodurch ein Mehrwert für Mandanten geschaffen wird. Legal Managed Services stellen eine Möglichkeit dar, die Mandatsbearbeitung neu zu denken, um durch die Aufteilung in einzelne Arbeitsschritte eine weitgehende Arbeitsteilung zu erreichen und die Digitalisierung einzelner Teilaufgaben zu ermöglichen.
Was war das für ein Aufschrei in der Anwaltschaft, als das besondere elektronische Anwaltspostfach, kurz beA, eingeführt wurde. Heute ist es für jeden Anwalt eine Selbstverständlichkeit, darüber mit Gerichten und anderen Anwälten zu kommunizieren. Anwälte nehmen auch seit der Coronazeit vermehrt Gerichtstermine online wahr und managen ihre Akten vermehrt in der sicheren Cloudumgebung, statt den eigenen wartungsintensiven Server betreuen zu lassen. Das ist jedoch erst der Anfang. Wir werden disruptive Veränderungen erleben.
Liebe Kollegin, lieber Kollege, ich darf Sie beglückwünschen! Nach vielen Jahren harter Ausbildung sind Sie Teil der Rechtsanwaltschaft geworden. Durch zwei erfolgreich abgeschlossene Staatsprüfungen haben Sie bewiesen, dass Sie mit komplizierter Materie und einem hohen Stresslevel gut umgehen können. Sie können zu Recht stolz auf sich sein! Mit Ihrer Zulassung sind Sie Teil einer Berufsgemeinschaft geworden, für die allerlei Besonderheiten gelten.
Die Anwaltschaft klagt zunehmend und überregional über Fachkräftemangel. Bekanntlich sind die Ausbildungszahlen „abgestürzt“ und der „Sturzflug“ nicht beendet. Die Hans-Litten-Schule bangt um ihre Beschulungsmöglichkeiten: Wenn es keine ausreichende Zahl von Schüler:innen mehr gibt, kann sie die notwendigen Kompetenzen (Lehrkräfte für die einschlägigen Fächer) mittelfristig nicht mehr anbieten. Vielfach wird in Kanzleien nicht fachgerecht ausgebildetes Personal (z.B. Bürokaufleute) eingestellt.
HerrAnwalt etwa, mit bürgerlichem Namen Tim Hendrik Walter, hat sich auf der wohl derzeit beliebtesten Videoplattform TikTok einen Namen gemacht, indem er sein Fachwissen als Anwalt auf eine besonders zugängliche und zeitgemäße Weise präsentiert. Mit einer Mischung aus Humor und sachlicher Expertise behandelt er eine Vielzahl von rechtlichen Themen und erreicht erstaunliche 6,7 Millionen (meist) junge Plattformnutzer. Von Fragen des Mietrechts über Verkehrsregelungen bis hin zu arbeitsrechtlichen Belangen deckt er ein breites Spektrum ab.
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